Aktuelle Informationen zum Einlagensicherungsfonds
Achtung! Grundlegende Änderungen beim Einlagensicherungsfonds
Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. sichert Einlagen (Guthaben) ab, die sich auf bestimmten Bankkonten befinden und nach geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen sind. Dazu zählen unter anderem Guthaben auf Girokonten, Spareinlagen, Sparbriefe, Festgeld (Tagesgeld) und Namensschuldverschreibungen.
Für Privatkunden, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), sowie Stiftungen reduziert sich die Einlagensicherung in den kommenden Jahren deutlich. Bereits seit 01.01.2023 gilt ein reduzierter Schutz von umgerechnet 5 Mio. EUR. Dieser wird sich stufenweise auf 3 Mio. bzw. ab 2030 auf nur noch 1 Mio. EUR reduzieren.
Weitere Informationen zu den Änderungen und der Reform des Einlagensicherungsfonds 2023 hier: www.einlagensicherungsfonds.de
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